BARIG appelliert in der Corona-Krise: Politik muss Liquiditätssicherung der Airlines breit unterstützen

BARIG appelliert in der Corona-Krise: Politik muss Liquiditätssicherung der Airlines breit unterstützen

• COVID-19-Pandemie birgt hohes Liquiditätsrisiko für Luftverkehrsbranche
• Rückerstattungspflicht muss vorübergehend ausgesetzt werden

Frankfurt am Main, 27. März 2020. Die beispiellosen Auswirkungen, welche die sich rasant ausbreitende Corona-Krise hervorruft, gefährden die Luftverkehrs- und Reisebranche in Europa. Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), die gemeinsame Interessensvertretung von mehr als 100 deutschen, europäischen und globalen Fluggesellschaften, appelliert an die Politik in Berlin und Brüssel, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Airlines und die Branche in ihren Bemühungen zur Liquiditätssicherung zu unterstützen.

Ein wesentliches Risiko birgt für die Fluggesellschaften die Rückzahlpflicht aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Hier setzt sich BARIG für eine kurzfristige vorübergehende Aussetzung ein. Entsprechend formulierte BARIG in einem Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sowie an die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission den dringenden Appell:

Die Rückzahlungspflicht aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung sollte kurzfristig und vorübergehend für die Dauer der aktuellen Krise ausgesetzt werden. Gutscheine oder weit gefasste Umbuchungsangebote wären eine gute Lösung, die bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Belieben der Passagiere selbstverständlich weiter gegeben bleiben.

Berechtigte Interessen und Sorgen der Kunden sind dabei zu berücksichtigen. So BARIG-Generalsekretär Michael Hoppe: „Gutscheine können etwa durch die jeweiligen Mitgliedstaaten abgesichert werden, um die Werthaltigkeit auch gegenüber den Kunden zu garantieren und das Kundenvertrauen zu stärken. Einige EU-Länder wie Belgien haben einer solchen Staatsgarantie für Gutscheine bereits zugestimmt, weitere Länder wie die Niederlande und Italien befinden sich in entsprechenden Vorbereitungen. Wir freuen uns zudem, dass auch der Tourismusbeauftrage der Bundesregierung, Thomas Bareiß, sowie der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek, einen solchen Vorschlag unterstützen.“

Die Europäische Kommission hat bereits betont, dass eine solche Corona-Krise zum Zeitpunkt der Einführung der EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht absehbar war, und hat aktuell den Interpretationsspielraum der Regelungen ausgeweitet. Grundsätzlich gilt, dass die Verordnung für die Annullierung einzelner Flüge, nicht aber für den Zusammenbruch des Flugverkehrs insgesamt vorgesehen ist. Die derzeitige außergewöhnliche Situation erfordert entsprechende Anpassungen.

Dazu Michael Hoppe: „Die gesamte europäische Luftverkehrs- und Reiseindustrie ist bedingt durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Derzeit gibt es in diesem Wirtschaftszweig mit mehreren Millionen Beschäftigten quasi keine Einnahmen mehr, wohl aber erhebliche, unvermeidbare Fixkosten. Dass diese Extremsituation stark liquiditätsgefährdend ist, liegt auf der Hand. Die EU-rechtlichen Vorgaben zur Rückzahlungspflicht stellen dabei ebenfalls ein äußerst ernsthaftes Problem dar.“

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