
Luftverkehrssteuer
Einnahmen müssen dem Luftverkehr zugutekommen
Deutschland ist eines der wenigen Länder Europas, das neben anderen Abgaben zusätzlich eine direkte Luftverkehrssteuer erhebt. Mehr als 1 Milliarde Euro nimmt der deutsche Staat Jahr für Jahr mit dieser Steuer ein. Sie wird für alle Flüge erhoben, die von deutschen Flughäfen starten. Trotz der hohen Bedeutung des Luftverkehrs werden die Airlines damit massiv belastet. Die Steuer verursacht einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand und damit verbundene Zusatzkosten, die neben den deutschen Luftverkehrsgesellschaften auch die internationalen Airlines sowie deren Fluggäste treffen. Das Bundesfinanzministerium selbst konstatiert in Evaluierungsberichten, dass die Abgabe zu Verkehrsverlusten von zwei bis fünf Millionen Passagieren jährlich führt.
Eines steht fest: Die Luftverkehrssteuer eignet sich weder zum effektiven Schutz des Klimas noch für eine nachhaltige Haushaltssanierung. BARIG unterstützt daher ausdrücklich die im Luftverkehrskonzept der Bundesregierung angeregte Rücknahme dieser belastenden und unnötigen Steuer. Die freigesetzten Mittel können stattdessen in lärm- und emissionsärmere Flugzeuge investiert werden. Bis die Rücknahme dieser Abgabe, die gerade einmal 0,16 Prozent des Gesamtsteueraufkommens der Bundesrepublik ausmacht, erfolgt, sollten die Einnahmen daraus zweckgebunden dem Luftverkehr zugutekommen. Sie sollte beispielsweise in Innovation und Forschung zu Themen wie Energieverbrauch oder Lärmreduzierung investiert werden.