BARIG begrüßt Entscheidung der deutschen Bundesregierung:  Gutscheinlösung hilft den Kunden, der Reisebranche und dem Luftverkehr

BARIG begrüßt Entscheidung der deutschen Bundesregierung: Gutscheinlösung hilft den Kunden, der Reisebranche und dem Luftverkehr

• Faire Lösung für alle Beteiligten
• Rückerstattungspflicht muss temporär ausgesetzt werden
• Zukunftssicherung muss durch die EU gewährleistet werden

Frankfurt am Main, 3. April 2020. Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), die gemeinsame Interessensvertretung von mehr als 100 deutschen, europäischen und globalen Fluggesellschaften, begrüßt die gestern durch das sogenannte „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung getroffene Entscheidung für eine temporäre Aussetzung der Rückerstattungspflicht bei Pandemie-bedingt stornierten Flügen.

„Deutschland wählt damit einen für alle Beteiligten fairen, vernünftigen und zukunftssichernden Weg,“ betont BARIG-Generalsekretär Michael Hoppe. „Diese Maßnahme kann wesentlich dazu beitragen, einen bis vor Kurzem noch für undenkbar gehaltenen europaweiten Kollaps von Luftfahrt- und Reiseindustrie zu verhindern. Wir setzen daher auf die Führungsrolle der EU, diese faire Regelung im Interesse der Bürger, der Wirtschaft und der betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch für ganz Europa umzusetzen.“

Die Corona-Krise stellt eine nie gekannte Gefährdung für den gesamten Luftverkehr und das Reisen dar. Die Fluggesellschaften sind gezwungen, ihre Flüge nahezu komplett zu streichen. Müssten die Airlines diese krisenbedingten Stornierungen vollständig zurückerstatten, würde es in vielen Fällen ihr Aus bedeuten. Die von der Bundesregierung für diese extreme Ausnahmesituation befürwortete Regelung sieht stattdessen im Interese aller vor, dass direkte Rückzahlungen nur in Härtefällen vorgenommen werden müssen. In allen anderen Fällen sollen die Kunden Gutscheine erhalten, die eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 haben. Kunden, die den Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht einlösen, sollen dann eine Erstattung erhalten.

Michael Hoppe: „Mit dieser Regelung ist den Kunden, der Reisebranche und dem Luftverkehr geholfen. Die extremen Folgen der Corona-Krise für die Luftfahrt haben bereits heute und hätten bis weit in die Zukunft massive Konsequenzen für Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft, Mobilität, Handel und Warenverkehr. Der gesamte Wirtschaftskreislauf wäre über Monate, vielleicht sogar Jahre, stark beeinträchtigt, weshalb mit der richtigen Entscheidung auf EU-Ebene jetzt elementare Weichen für eine Erholung des Systems nach Ende der Corona-Krise zu stellen sind.“

 


 

Update:

BARIG unterstützt die deutsche Bundesregierung in ihrem Ersuchen auf EU-Ebene

In Form von persönlichen Anschreiben hat das BARIG erneut direkten Kontakt zu den verantwortlichen Kommissar*innen in Brüssel aufgenommen. Darin setzt sich das BARIG nochmals ausdrücklich für eine kurzfristige und vorübergehende Aussetzung der Rückerstattungspflicht bei stornierten oder annullierten Flügen ein. Auf diese Weise soll auf EU-Ebene weiter unterstützt und die absolute Dringlichkeit der Gutschein-Lösung verdeutlicht werden.

Michael Hoppe, Generalsekretär des BARIG, verdeutlicht im Anschreiben erneut, dass mit diesem Ersuchen keineswegs eine „Aushebelung von Verordnungen die wir im gemeinsamen Dialog zwischen Staaten und der EU entwickelt haben“ gefordert wird, sondern „einzig die temporäre, situationsbedingte Aussetzung der unmittelbaren Rückzahlungspflicht und Gestattung einer Gutschrift als Voucher mit Gewähr der möglichen Erstattung in bar zu einem späteren Zeitpunkt – also eine Stundung der Barauszahlung.“

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